Oberhof - im Jahr 1470 erstmals urkundlich erwähnt, war die Ansiedlung
ein bevorzugtes herzogliches Jagdgebiet verschiedener Ernestinischer Herzogtümer -
1830 ließ Herzog Ernst I ein Jagdschloss errichten.
1861 hatte Oberhof die ersten Feriengäste und mit der Fertigstellung des
Brandleitetunnels erhielt der Ort 1884 einen für die Entwicklung des Fremdenver-kehrs
notwendigen Bahnanschluss.
Mit der Gründung des Wintersportverbandes (Febr. 1905) wurde der Ort zu einem
Mittelpunkt des Wintersports und entwickelte sich zu einem mondänen Wintersportort.
Nach dem Bau einer Sprungschanze wurde 1908 eine Bobbahn am Wadeberg eingeweiht.
Durch seine zahlreichen Olympiasieger und Weltmeister in den Wintersportdisziplinen und
durch eine umfangreiche Nachwuchsarbeit errang Oberhof ab der 1960er Jahre Weltruf.
Die geschichtlichen Wechselwirkungen
haben auch die Existenz unseres Bobhauses geprägt.
Erst in jüngster Zeit (1999) wurde das historische Gebäude durch umfangreiche Bau- und
Sanierungsmaßnahmen zu einer stilvollen und gemütlichen Ferienunterkunft entwickelt.
Mit großem bautechnischen Sachverstand wurden Gebäude und Anlagen rekonstruiert und
modernisiert und damit niveauvolle Ferienwohnungen geschaffen - in die wir Sie gern als
unsere Gäste einladen.
Nach vielseitigen Erlebnissen
und bleibenden Eindrücken
auf Wanderungen,
beim Wintersport oder bei
Radtouren können Sie sich
im angenehm stilvollen
Ambiente des Bobhauses
entspannen und erholen.
Wir freuen uns auf Sie!
Der Luftkurort Oberhof ist einer der bekanntesten
und beliebtesten Urlaubsorte der deutschen
Mittelgebirge und die Nummer 1 in Thüringen.
Er ist mitten auf dem Kamm des
Thüringer Waldes, unmittelbar am Rennsteig, in der
schönsten Gebirgsgegend ganz Thüringens gelegen.
Wenige Kilometer entfernt liegen die beiden höchsten
Gipfel des Thüringer Waldes:
Beerberg (984 m) und Schneekopf (970 m).
Herzlich Willkommen
in unseren Ferienwohnungen
Willkommen im Bobhaus Oberhof
Inge und Jürgen Dittmann
Herzlich Willkommen
in unseren Ferienwohnungen
Willkommen
Wohnen im Bobhaus Oberhof
Die Vorzüge Oberhofs vor den anderen deutschen Luftkurorten
liegen in seinen klimatischen Verhältnissen und der schönen
Umgebung. - Ozonreiche Wälder umschließen die Stadt.
Der Luftkurort Oberhof ist einer der bekanntesten und
beliebtesten Urlaubsorte der deutschen Mittelgebirge
und die Nummer 1 in Thüringen.
Er ist mitten auf dem Kamm des Thüringer Waldes, unmittelbar
am Rennsteig, in der schönsten Gebirgsgegend ganz Thüringens
gelegen.Wenige Kilometer entfernt liegen die beiden höchsten
Gipfel des Thüringer Waldes:
Beerberg (984 m) und Schneekopf (970 m).
Wandern am Rennsteig
Ferienwohnungen
in unserem traditionsreichen Haus
Im Jahr 1912 erfolgte die Gründung des
Herzoglichen Bobsleigh-Klubs im Klubhaus des
Herzoglichen Bobsleigh-Klubs Gotha -
dem heutigen
Bobhaus Oberhof.
Unser Bobhaus mit seinen vier Ferienwohnungen und einem -Zimmer
liegt unweit von Rennschlitten- und Bobbahn, Alpinskihang, ganzjährig
nutzbarer Skihalle und Grenzadler, mit dem weltweit bekannten
Biathlon-Stadion (DKB Ski-Arena). Auch die Skisprung-Schanzen im
Kanzlersgrund und am Wadeberg sind fußläufig ohne größere Mühe
erreichbar.
Unmittelbar hinter dem Bobhaus befindet sich die ehemalige
Herzogliche Bobbahn (auch heute noch teilweise begehbar). Diese
wurde am 8. Januar 1913 eröffnet, nachdem kurz zuvor der erste
deutsche Bobsportverein in Oberhof gegründet worden war.
Sie war damals
mit 3.600 m Länge die längste Bahn Mitteleuropas.
Mit 5 m Breite, bei einem Gefälle von 5 - 12 %, überweigend Natur-,
teilweise Kunstbahn mit sieben starken, durch Erdbauten
überhöhtenKurven, führte sie 50 m entfernt an der Oberen
Schweizerhütte vorbei bis kurz vor die (nicht mehr existierende)
Untere Schweizerhütte.
Unmittelbar hinter dem Bobhaus befindet sich die ehemalige
Herzogliche Bobbahn (auch heute noch teilweise begehbar). Diese
wurde am 8. Januar 1913 eröffnet, nachdem kurz zuvor der erste
deutsche Bobsportverein in Oberhof gegründet worden war.
Sie war damals
mit 3.600 m Länge die längste Bahn Mitteleuropas.
Mit 5 m Breite, bei einem Gefälle von 5 - 12 %, überweigend Natur-,
teilweise Kunstbahn mit sieben starken, durch Erdbauten überhöhten
Kurven, führte sie 50 m entfernt an der Oberen Schweizerhütte
vorbei bis kurz vor die (nicht mehr existierende) Untere Schweizer-
hütte.
Start war in 835 m Höhe, der Zielbereich lag in 580 m Höhe -
eine Höhendifferenz von 255 m.
Die Zeitnahme erfolgte mittels Telefon und Stoppuhren (zwischen
Start- und Zielhäuschen), der Rücktransport der Sportfahrzeuge
wurde per Pferdeschlitten vorgenommen.
1913 wurde auf dieser Bahn die Deutsche Bobmeisterschaft gefahren,
für alle weiteren in Oberhof ausgetragenen Meisterschaften und
Wettkämpfe war dann die Bahn am Wadeberg (seit 1908 vom
Oberhofer Wintersportverein betrieben) der Austragungsort.
Auf der Herzoglichen Bobbahn wurden vorrangig die Pokale des
Herzoghaus von Sachsen - Coburg und Gotha unter Teilnahme
des deutschen Kronprinzen und Vertreter europäischer Adelshäuser
zausgefahren
Das im Jahr 1912 (als Klubhaus des Herzoglichen Bobsleigh-Klub)
erbaute, zwischenzeitlich vielfältig genutzte und 1999 umfassend
rekonstruierte und modernisierte traditionsreiche Bobhaus bietet Ihnen
beste Voraussetzungen für Ruhe und Entspannung.
Wissenswertes
Impressum / AGB
Herstellung: Sign-Concept-suhl.de
Datenschutzerklärung Bobhaus Oberhof
Die Informationen auf dieser Website sind durch die Betreiber des
Bobhauses Oberhof mit Sorgfalt erarbeitet und werden ständig überprüft
und aktualisiert. Trotz aller Gründlichkeit können Daten kurzfristig
ihre Aktualität und Richtigkeit verloren haben. Für die Nutzung solcher
Informationen (auch fehlerhafte und unvollständige) sind ideelle oder
materielle Haftungsansprüche grundsätzlich ausgeschlossen,
sofern nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten nachge-
wiesen werden kann. Soweit vorhanden, sind Angebote freibleibend
und unverbindlich und können ohne besondere Ankündigung verändert,
ergänzt oder gelöscht werden. Alle Hinweise auf fremde Webseiten -
Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Vermittlung von Hotel-, Pensions- und Privatzimmern sowie Ferienwohnun-gen
und sonstiger touristischer Leistungen in Oberhof durch die Tourimus GmbH Oberhof.
§ 1 Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Zimmervermittlungsver-
träge sowie Vermittlungsverträge von sonstigen touristischen Leistungen der Stadt
Oberhof zwischen den jeweiligen Kunden und der Tourismus GmbH.
§ 2 Vertragsabschluss des Vermittlungsvertrages
1. Die schriftliche Bestätigung eines Angebotes per Brief, Fax oder E-Mail stellt einen
verbindlichen Auftrag und eine verbindliche Vollmacht zum Abschluss eines
Beherbergungsvertrages oder sonstigen Vertrages zwischen dem Kunden und dem
jeweiligen Vermieter oder Anbieter dar. Die Anmeldung erfolgt für den Kunden für alle
in der Bestätigung des Angebotes mit aufgeführten Teilnehmern. Der Kunde
versichert für alle mit angemeldeten Teilnehmer bevollmächtigt und vertetungsbe-
rechtigt zu sein und erkennt auch für die übrigen Teilnehmer diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen an.
2. Der Beherbergungsvertrag oder sonstige Leistungsvertrag kommt zwischen
Kunden und Hotelier bzw. Vermieter oder jeweiligen Leistungsanbieter mit der Re-
servierungsbestätigung der der Tourismus GmbH oder falls eine Reservierungsbe-
stätigung nicht mehr möglich war, mit der Bereitstellung der bestellten Leistungen
zustande. Der Absdchluss mit dem Vermieter/Leistungsträger verpflichtet den Kunden
sowie die weiteren Teilnehmer zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche
Dauer er geschlossen wurde.
§ 3 Rücktritt
Eine Nichtinanspruchnahme der bestellten Leistung entbindet den Kunden nicht von
einer eventuellen Zahlunsverpflichtung gegenüber dem Hotelier/Leistungsträ-ger. Der
Kunde kann jedoch jederzeit vom Beherbergungs- oder sonstigem Leistungsvertrag
zurücktreten. Dieser Rücktritt muss schriftlich gegenüber der Tourismus GmbH
erklärt werden.
Je nach Zugang der Rücktrittserklärung können durch den Hotelier/Leistungsträ- ger
die nachgenanten Stornopauschalsätze berechnet werden (jeweils in Prozent des
Gesamtpreises).
Für die Unterbringung im Zimmerbereich:
- bis zum 29. Tag vor beabsichtigtem Reiseantritt: 10 %
- 28. bis 11. Tag vor beabsichtigtem Reiseantritt: 25 %
- ab 10. Tag bis zum beabsichtigtem Reiseantritt: 50 %
Für Ferienwohnungen und Ferienhäuser:
- bis zum 45. Tag vor beabsichtigtem Reiseantritt: 10 %
- 44. bis 30. Tag vor beabsichtigtem Reiseantritt: 30 %
- 29. bis 22. Tag vor beabsichtigtem Reiseantritt: 60 %
- ab 21. Tag bis zum beabsichtigtem Reiseantritt: 80 %
Die Höhe der vorgenannten pauschalierten Stornokosten berücksichtigt die durch-
schnittlich ersparte Aufwendung und die gewöhnlich anderweitige Verwendung der
gebuchten Leistungen. Dem Kundenj bleibt der Nachweis eines geringeren Scha-
dens vorbehalten.
Umbuchungen auf eine andere Unterkunft/Leistung oder einen anderen Termin
können grundsätzlich nur nach Rücktritt vom ursprünglichen Vertrag zu den vor-
stehend genannten Stornokosten als Neuanmeldung erfolgen.
Bei Vermittlung Vermittlung sonstiger touristischer Leistungen können Stornopau-
schalsätze nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Leistungs-
träger anfallen.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen liegen im Geschäftsbetrieb der Touris-mus
GmbH aus und sind jederzeit zu den üblichen Geschäftszeiten einsehbar.
Darüber hinaus sind alle Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen
Leistungsträger touristischer Leistungen der Stadt Oberhof im Internet unter
www.oberhof.de einsehbar. Mit Abschluss des jeweiligen Leistungsvertrages durch
Vermittlung der Tourismus GmbH bestätigt der Kunde ausdrücklich die Einbezieh- ung
der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Leistungsträger in das
Vertragsverhältnis.
§ 4 Haftung
Die Tourismus GmbH ist lediglich Vermittler der jeweiligen Verträge. Sie haftet
lediglich im Rahmen der Sorgfaltspflicht bei der Weiterleitung der Angebote der
Vermieter, Leistungsträger sowie der Weiterleitung der Reservierungen an die je-
weiligen Vermieter und Leistungsträger. Eine eventuelle Haftung für Schäden aus
dem Vermittlungsvertrag wird ausdrücklich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit der
Tourismus GmbH beschränkt.
§ 5 Gewährleistung
Jegliche Ansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund aus dem Leistungsvertrag
zwischen Kunden und Hotelier bzw. Leistungsträger sind ausschließlich in diesem
Verhältnis geltend zu machen. Wegen der Geltendmachung von Gewährleistungs-
oder Schadenersatzansprüchen und eventueller Haftungsbeschränkungen aus All-
gemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweiligen Leistungsträger wird nochmals
h
ausdrücklich auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Hoteliers oder Leis-
tungsträger verwiesen, welche vertragsgegenständlich sind.
Erfüllungsort für alle Ansprüche aus dem vermittelnden Vertragsverhältnis ist
Oberhof.
§ 6 Zusicherungen
Alle Angaben der Tourismus GmbH über die Vermieter bzw. Leistungsträger im
vorliegenden öffenlichen Verzeichnis sowie im Internet entsprechen den geprüften
Informationen der Vermieter und Leistungsträger. Für ihre Richtigkeit und Voll-
ständigkeit kann durch die Tourismus GmbH keine Haftung übernommen werden.
Ansprüche wegen falscher Angaben in den jeweiligen Verzeichnissen betreffen den
Inhalt des abgeschlossenen Vertrages und sind in diesem Rechtsverhältnis geltend zu
machen.
§ 7 Datenschutz
Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die Angaben, die er im Rahmen des Ver-
mittlungsverhältnisses mit der Tourismus GmbH (insbesondere Name und Anschrift)
macht, im erforderlichen Umfang im automatisierten Verfahren gespei-chert werden.
§ 8 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirk-
sam sein, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unbe-
rührt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Vermieter/Leistungsträger blei-ben
ebenfalls von den Regelungen der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbe- dingungen
unberührt, da diese nicht das Vermittlungsverhältnis, sondern das tat-sächliche
Leistungsverhältnis betreffen.
direkte oder indirekte Verlinkungen - werden zum Zeitpunkt der
Verlinkung entsprechend unseren technischen und zumutbaren Mög-
lichkeiten auf rechtswidrige und moralisch inakzeptable Inhalte geprüft
und im Falle von rechtlichen/ethischen Problemen verhindert. Auf
aktuelle und zukünftige Gestaltung der Inhalte verlinkter Seiten
haben wir keinen Einfluss und distanzieren uns hiermit ausdrücklich
von allen Inhalten aller verlinkten Seiten, hierfür sind ausschließ-
lich die Betreiber verantwortlich. Das Herstellen von Verbindungen zu
fremdem Websites erfolgt auf eigene Gefahr. Dies betrifft insbeson-
dere Sites, auf die externe Schreibzugriffe möglich sind.
Alleiniger Gerichtsstand ist Suhl.
Bobhaus Oberhof
Familie Dittmann
Tambacher Straße 40
98559 Oberhof
Tel.: +49 (0) 36842 21352
Fax: +49 (0) 36842 21353
Email:
Web: www.bobhaus-oberhof.de
Fotos:Tourist-Information Oberhof
Fam. Dittmann
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